Frage:
Bei Kontrolle abgelaufenen Schülerausweis zeigen?
Mitsucchi
2009-02-07 09:59:53 UTC
Ich hätte da mal ne Frage,
und zwar habe ich momentan keinen Ausweis bei mir (der ist momentan bei einer Freundin, lange geschichte) und ich wollte halt fragen ob man wenn man in der Bahn dann halt das Schokoticket vorzeigt und sich dann auch Ausweisen muss einen abgelaufenen Schülerausweis vorzeigen kann.
Meiner ist halt seit einem halben Jahr abgelaufen und da wir jetzt in der Oberstufe noch keinen neuen gemacht haben, habe ich momentan nichts anderes.
Sechs antworten:
Tupelo
2009-02-07 10:39:10 UTC
Meine Tochter ist auch mit ´nem Schokoticket unterwegs.

Sie meinte, daß nichts passieren kann,

weil in dem Ticket ein Bild vorhanden ist.

Das heißt, daß selbst ein abgelaufener Schüler-Ausweis

ausreicht, um beides zu vergleichen und so zweifelsfrei

Deine Identität zu erkennen.



Trotzdem solltest Du zusehen, daß Du

a) an einen neuen Schülerpass und

b) an Deinen Ausweis kommst.

Denn ich glaube nämlich nicht, im Gegensatz zu meiner Tochter,

daß es immer so einfach ist.

Schließlich könnte man ja annehmen, daß Du mittlerweile

Geld verdienst und deshalb keine Berechtigung

mehr zum Erwerb eines Schüler-Tickets hast.



Eine Dich kontrollierende, übereifrige Schnapsnase,

könnte also Deinen Schülerstatus durchaus in Frage stellen.



Du könntest zwar im Nachhinein alles nachweisen,

aber ersteinmal hast Du eine sinnlose Rennerei.



So ist die Antwort eigentlich:

es kommt wohl immer auf den Kontrolleur an......
Carlo
2009-02-07 20:13:33 UTC
Wenn man sich tatsächlich ausweisen muss, muss man den Personalausweis oder Reisepass vorzeigen, und zwar einen gültigen.



Der Schülerausweis ist ja nur für vergünstigten Eintritt und kein rechtskräftiger Ausweis.



Das nicht-Mitführen kann zu einem Bußgeld führen.



Vielleicht hast ja wenigstens einen gültigen Reisepass daheim?
MeisterM
2009-02-07 18:32:12 UTC
Der Schüler"ausweis" ist im Prinzip nichts anderes als eine Schulbescheinigung, aufgrund derer man bei manchen Unternehmen preisliche Vergünstigungen bekommt.

Er gilt jedoch in keinster Weise als Ausweispapier. Außerdem ist er leicht zu fälschen.

Da das jedoch manche wohl nicht so ernst nehmen, gibt es zum Teil Discotheken o.ä., die auch den Schülerausweis als Ausweis anerkannt haben... mit der Folge, dass diese Discotheken (eintritt ab 18) inzwischen ein Durchschnitts(!)alter von höchstens 16 haben... alle mit gefälschten Schülerausweisen rein.

Da du selbst ungefähr in dem Alter von 17 sein müsstest, kennst du diese "Tricks" sicherlich.Das geht so lange gut, bis man erwischt wird. Mutter Schagalia hat schon recht, Betrug ist kein Kavaliersdelikt.

Ich weiß zwar nicht, warum deine Freundin deinen Ausweis hat, aber damit sollte man nicht spaßen. Falls sie sich mit dem Ausweis eines anderen ausweisen sollte, ist schon kein kleines Delikt mehr. Und dann hängst du auch mit drin. Falls dem so sein sollte.
anonymous
2009-02-07 18:27:15 UTC
Sehe zu, dass du so schnell wie möglich den Ausweis bekommst. Kannst Glück haben, dass du an einen guten Kontrolleur gerätst.

Es gibt aber auch welche, die jeden sofort aus dem Zug schmeißen. Leider wurden in der Vergangenheit selbst kleine Kinder bereits so ausgesetzt. Von einer Entschuldigung hinterher hat man wohl nicht viel.
Lucius T Fowler
2009-02-07 18:17:02 UTC
So wie ich das in meinem Bundesland (Bayern) kenne, läuft das so: Du kannst einen abgelaufen Schülerausweis (oder Studentenausweis) vorzeigen und wirst halt dann aufgeschrieben. Du hast dann ein paar Tage Zeit, mit einem neuen Schüler- oder Studentenausweis anzutraben (oder ersatzweise einer Schul- bzw. Immatrikulationsbescheinigung von Schule/Uni), und dann musst Du "nur" eine Bearbeitungsgebühr statt des "erhöhten Beförderungsentgelts" bezahlen. -- Es wäre aber eine gute Übung in WIrtschafts- und Rechtslehre (gibt's das Fach bei Euch?) die Schule wegen Untätigkeit zu verklagen, weil sie Euch in der Oberstufe nach einem halben Jahr noch keine neuen Ausweise ausgestellt haben. Google mal nach "Untätigkeit" und "Verwaltungsrecht". Du hast eventuell sogar Schadensersatzanspruch gegen die Schule, wenn sie Dich erwischen.
anonymous
2009-02-07 18:06:42 UTC
Betrug ist kein Kavaliersdelikt.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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