Frage:
Muss ich meine Fahrkarte aus der Hand geben?
yuppiduu
2008-05-24 03:50:20 UTC
Bin ich bei einer Fahrkartenkontrolle eigentlich verpflichtet, meinen Fahrausweis aus der Hand zu geben?

(Es geht mir nicht um den Fernverkehr in der Deutschen Bahn oder den Flughafen, sondern um den Nahverkehr)

Oder kann ich den Kontrolleur mit dem Kommentar: "Nur gucken, nicht anfassen" auf Distanz halten?

Am besten wäre natürlich die einschlägigen Bestimmungen zu kennen.
Zwölf antworten:
Gnurpel
2008-05-24 04:03:38 UTC
Du musst sie aus der Hand geben. Sonst setzt du dich dem Verdacht aus, dass dein Fahrschein gefälscht oder ungültig ist.
Berndsonett
2008-05-25 08:25:04 UTC
Der Kontroleur kann die kleine Schrift aus der Distanz nicht immer lesen.

Daher solltest du ihn Aushändigen.
Sarah
2008-05-25 02:32:07 UTC
Ich würde ihn lieber dem Kontrolleur geben. Wenn du da so rummachst und so Sachen sagst wie "Nur gucken, nicht anfassen" machst du dich bloß verdächtig und dann darfst du denn Ausweiss erst reht aus der Hand geben, weil du verdächtigst wirst das er ungültig ist.
anonymous
2008-05-24 04:03:14 UTC
Bei mir in den Bedingungen (www.vbn.de) steht, dass man den Fahrschein vorzeigen muss. Vorzeigen heißt aber nicht aushändigen. Unter vorzeigen verstehe ich Vorder- und Rückseite zu zeigen.



Aber es gibt durchaus Momente, wo man das Ticket aushändigen muss und zwar dann, wenn der Verdacht auf ein gefälschtes Ticket besteht.
Gerd P
2008-05-27 12:42:01 UTC
An Rhein und Ruhr gibt es Monatskarten als Chipkarten mit elektronischen Tickets, die man z.B. bei Verlust sperren lassen kann.

Es ist unerlässlich, diese bei einer Fahrausweiskontrolle dem Prüfenden auszuhändigen, da ihre Gültigkeit mittels eines elektronischen Lesegerätes geprüft wird.

Mit "nicht anfassen - nur gucken" geht also überhaupt nichts.
Elsemarie
2008-05-25 11:06:22 UTC
Nein du kannst den Kontrolleur nicht auf Distanz halten.Wenn du dir eine Fahrkarte kaufst,gehst du einen Vertrag mit dem jeweiligen Nahverkehrsunternehmen ein.Kann man in den Beförderungsbedingungen des Unternehmens lesen.Du bist verpflichtet auf verlangen egal ob vom Busfahrer oder Kontrolleur deinen Fahrschein zu zeigen.Solltest du dieses nicht tun kannst du aus dem Bus verwiesen werden,notfalls mit der Polizei.

Denn es kann vom Hausrecht gebrauch gemacht werden.

Sollte Dein Fahrschein gefälscht sein,kommst Du nicht wegen Schwarzfahren dran,sondern wegen Urkundenfälschung.Da kommst Du nicht mit 40€ davon, sondern wenn es dumm läuft in den Knast.

http://www.bsag.de/9628.php

§8 und §9 Ist nur möglich wenn der Kontrolleur die Karte in die Hand nimmt,auch wenn da steht vorzeigen!
santokka
2008-05-24 04:06:39 UTC
Wenn der Kontrolleur die Fahrkarte von weiten nicht gut lesen kann, kann er dich bitten, ihn die Karte in Hand zu geben. Die müssen ja sicher werden, ob es eine gültige Fahrkarte ist oder nicht. Ich habe schon einige Kontrolleur gesehen, die noch nicht mal auf das Datum achten. Was ich eigentlich nicht korrekt finde. Infekt müssen die Ihre Arbeit sorgfältig machen, wozu Sie auch eingestellt sind.
anonymous
2008-05-24 05:55:16 UTC
Interessant zu wissen waere, warum das ueberhaupt fuer Dich ein Problem ist !
kurt j
2008-05-24 04:59:15 UTC
Da du durch das bezahlen der Fahrt den Fahrschein als Quittung bekommst, ist dieser Dein Eigentum, und du brauchst ihn nicht aus der Hand zu geben, es könnte ja sein das der Kontrolleur etwas gegen dich hat, und dann nachdem er deinen Fahrschein entgegen genommen hat, behauptet du Würdest ohne Gültigen Fahrschein unterwegs sein?. behaupte ich jetzt mal so .
anonymous
2008-05-24 04:31:45 UTC
Ja, du bist verpflichtet einem Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe, nachdem er sich ordentlich ausgewiesen hat, deinen Fahrschein zu Kontrolle auszuhändigen, wenn es dem Kontrolleur nicht möglich ist, die Fahrkarte aus der Distanz eindeutig zu erkennen. Er muss dabei nicht das Risiko eingehen sich mit der Nase direkt vor deine Hand zu begeben um es zu lesen, da er nicht wissen kann, ob du tätlich wirst.



Zudem ist ohne "Handprüfung" auch nicht festzustellen, ob es sich eventuell um eine gut gemachte Farbkopie handelt.



In Berlin z. B. tragen die Fahrkarten silberne Symbole, welche im Licht erkennbar werden. Um dies zu prüfen, darf der Kontrolleur die Karte in die Hand nehmen.



Weigerst du dich, dann darf der Kontrolleur, aber auch ich als Busfahrer, davon ausgehen, dass du versuchst etwas zu verheimlichen und kann dich bitten mit ihm zusammen den Bus zu verlassen bzw. kann ich dir die Mitfahrt untersagen.



Euer Busfahrer.
molli_c22
2008-05-24 04:07:26 UTC
Du musst die Fahrkarte "NICHT" aus der Hand geben!

Du bist aber verpflichtet, ihm Vorder und Rückseite zu zeigen und zwar so, dass er genau erkennen kann ob sie auch richtig abgestempelt ist und kein Missbrauch vorliegt!
uweelena
2008-05-24 04:02:48 UTC
Nun, wie will ein Kontrolleur den sonst die Fahrkarte den richtig kontrollieren, das geht oft gar nicht anders.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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