Diese Frage laesst sich ohne weitere Details nicht beantworten.
Zunaechst mal muss naemlich geklaert werden, ob der Fahrer Beamter ist oder Angestellter eines privaten Busunternehmens ist.
Sollte letzteres der Fall sein, dann liegt lediglich dann ein Verstoss gegen die StVO vor, wenn der Fahrer das Eis waehrend der Fahrt geschleckt hat. Sollte durch den Eiskauf ene Verspaetung entstanden sein, dann muss darueberhinaus wegen betruegerischer Befoerderungsverzoegerung ermittelt werden, eine Sache fuer den Staatsanwalt.
Sollte der Fahrer jedoch Beamter sein, dann ist leider nichts zu machen: das Beamtenrecht billigt derartige kreative Erfrischungstaetlichkeiten, ja fordert die Beamten geradezu dazu auf. Es sei denn, er hat gekleckert: dann muss er fuer die Reinigungskosten aufkommen!
Ich schlage vor du erkundigst dich noch mal etwas genauer und erzaehlst uns die Details, so dass wir sehen koennen wie weiter vorgegamgen werden muss.