Frage:
Brauche ich beim Gewerblichen Güterverkehr mit Schlepper einen Tachograph ?
reinhard.kuehling
2006-09-28 13:19:25 UTC
Wo steht das?
Sechs antworten:
alf007orginal
2006-09-28 13:31:46 UTC
alle fahrzeuge über 3,5 tonnen Gsamtgewicht benötigen dies. im STVO nachzulesen, oder bei der nächsten polizei direktion zu erfragen!
Stefan S
2006-09-28 13:44:50 UTC
Ich gehe mal davon aus, das Du mit Schlepper kein Schiff meinst ! Mit einen LKW über 3.5 t benötigst Du ein EG-Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) im Gewerblicher Güterverkehr. Der legt Deine zulässigen Lenk-und Ruhezeiten fest. EWG-Verordnung Nr. 3820 ff oder StVZO § 15 a. Gute Fahrt
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2006-10-02 12:21:28 UTC
Tachos sind nicht unbedingt Pflicht, vor allem nicht wenn du selber schleppen tust.

Ansonsten lese mal die BOKRAFT, ist zwar kein Gesetz, aber eine Verordnung.

Gewerblich heißt immer nachvollziehbar, ein Tacho ist das nicht.

Wohl aber das was du als Tachograph bezeichnest, was in Wirklichkeit ein EG Kontrollgerät ist.

Ein anderes währe auch nicht zugelassen, wegen der Fehlenden Eichungsmöglichkeit.

Beim "Schleppen" gehe ich von einen Lastkraftwagen aus, du siehst also das ich deine Spitzfindigkeit durchschaue.

Damit das kein Buch wird, Ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja.

Und nochmals J a.



So und jetzt viel Spass, beim Fernfahren.

Auch wenn es nur über die Strasse geht, auf das Nachbargrundstück.
urlauber09
2006-09-30 11:15:03 UTC
Wenn Du allerdings eine grüne Nummer hast ( Sonder KFZ) bist Du egal mit welchem zgG von der Führung der Kontrollgerätes befreit.

Wenn Du mit Schlepper einen Abschleppwagen meinst emofehle ich Dir das Ding als "anerkanntes Pannenhilfsfahrzeug-Bergungsfahrzeug" zuzulassen §33.4 StvZo, auch hier kannst Du von der Führung des Kontrollgeräts befreit werden. Das liegt jedoch immer an der Zulassungsstelle und ist von Kreis zu Kreis verschieden.
acki2804
2006-09-30 08:29:00 UTC
Mich erstaunt Deine Frage. Wenn Du gewerblichen Güterverkehr betreibst, solltest Du die Sach und Fachkundeprüfung erfolgreich absolviert haben und spätenstes da bekommst Du die Antwort.

Ohne diese Prüfung und ohne Transportgenehmigung, beantwortet Dir die Frage die Polizei, oder die BAG bei der ersten Kontrolle.
Wilken
2006-09-28 13:33:41 UTC
Landwirtschaftlich genutzte Schlepper brauchen keine Tachoscheibe, gilt auch für landw. Lohnunternehmen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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